Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
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  • Kapitel 1 (Art. 1-2)
    Allgemeine Bestimmungen
    • Art. 1
      Gegenstand und Anwendungsbereich
    • Art. 2
      Begriffsbestimmungen
  • Kapitel 2 (Art. 3-7)
    Datenweitergabe von Unternehmen an Verbraucher und zwischen Unternehmen
    • Art. 3
      Pflicht der Zugänglichmachung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten für den Nutzer
    • Art. 4
      Rechte und Pflichten von Nutzern und Dateninhabern in Bezug auf den Zugang zu sowie die Nutzung und die Bereitstellung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten
    • Art. 5
      Recht des Nutzers auf Weitergabe von Daten an Dritte
    • Art. 6
      Pflichten Dritter, die Daten auf Verlangen des Nutzers erhalten
    • Art. 7
      Umfang der Pflichten zur Datenweitergabe von Unternehmen an Verbraucher und zwischen Unternehmen
  • Kapitel 3 (Art. 8-12)
    Pflichten der Dateninhaber, die gemäß dem Unionsrecht verpflichtet sind, Daten bereitzustellen
    • Art. 8
      Bedingungen, unter denen Dateninhaber Datenempfängern Daten bereitstellen
    • Art. 9
      Gegenleistung für die Bereitstellung von Daten
    • Art. 10
      Streitbeilegung
    • Art. 11
      Technische Schutzmaßnahmen über die unbefugte Nutzung oder Offenlegung von Daten
    • Art. 12
      Umfang der Pflichten der Dateninhaber, die nach dem Unionsrecht verpflichtet sind, Daten bereitzustellen
  • Kapitel 4 (Art. 13)
    Missbräuchliche Vertragsklauseln in Bezug auf den Datenzugang und die Datennutzung zwischen Unternehmen
    • Art. 13
      Missbräuchliche Vertragsklauseln, die einem anderen Unternehmen einseitig auferlegt werden
  • Kapitel 5 (Art. 14-22)
    Bereitstellung von Daten für öffentliche Stellen, die Kommission, die Europäische Zentralbank und Einrichtungen der Union wegen außergewöhnlicher Notwendigkeit
    • Art. 14
      Pflicht zur Bereitstellung von Daten wegen außergewöhnlicher Notwendigkeit
    • Art. 15
      Außergewöhnliche Notwendigkeit der Datennutzung
    • Art. 16
      Verhältnis zu anderen Pflichten zur Bereitstellung von Daten für öffentliche Stellen, die Kommission, die Europäische Zentralbank und Einrichtungen der Union
    • Art. 17
      Datenbereitstellungsverlangen
    • Art. 18
      Erfüllung von Datenverlangen
    • Art. 19
      Pflichten öffentlicher Stellen, der Kommission, der Europäischen Zentralbank und der Einrichtungen der Union
    • Art. 20
      Ausgleich im Falle einer außergewöhnlichen Notwendigkeit
    • Art. 21
      Weitergabe von im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Notwendigkeiten erhaltenen Daten an Forschungseinrichtungen oder statistische Ämter
    • Art. 22
      Amtshilfe und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
  • Kapitel 6 (Art. 23-31)
    Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten
    • Art. 23
      Beseitigung von Hindernissen für einen wirksamen Wechsel
    • Art. 24
      Tragweite der technischen Verpflichtungen
    • Art. 25
      Vertragsklauseln für den Wechsel
    • Art. 26
      Informationspflicht der Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten
    • Art. 27
      Verpflichtung zum Handeln nach Treu und Glauben
    • Art. 28
      Vertragliche Transparenzpflichten in Bezug auf den Zugang und die Übermittlung im internationalen Umfeld
    • Art. 29
      Schrittweise Abschaffung von Wechselentgelten
    • Art. 30
      Technische Aspekte des Wechsels
    • Art. 31
      Spezifische Regelung für bestimmte Datenverarbeitungsdienste
  • Kapitel 7 (Art. 32)
    Unrechtmäßiger staatlicher Zugang zu und unrechtmäßige staatliche Übermittlung von nicht-personenbezogenen Daten im internationalen Umfeld
    • Art. 32
      Staatlicher Zugang und staatliche Übermittlung im internationalen Umfeld
  • Kapitel 8 (Art. 33-36)
    Interoperabilität
    • Art. 33
      Wesentliche Anforderungen an die Interoperabilität von Daten, von Mechanismen und Diensten für die Datenweitergabe sowie von gemeinsamen europäischen Datenräumen
    • Art. 34
      Interoperabilität zu Zwecken der parallelen Nutzung von Datenverarbeitungsdiensten
    • Art. 35
      Interoperabilität von Datenverarbeitungsdiensten
    • Art. 36
      Wesentliche Anforderungen an intelligente Verträge für die Ausführung von Datenweitergabevereinbarungen
  • Kapitel 9 (Art. 37-42)
    Anwendung und Durchsetzung
    • Art. 37
      Zuständige Behörden und Datenkoordinatoren
    • Art. 38
      Recht auf Beschwerde
    • Art. 39
      Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf
    • Art. 40
      Sanktionen
    • Art. 41
      Mustervertragsklauseln und Standardvertragsklauseln
    • Art. 42
      Rolle des EDIB
  • Kapitel 10 (Art. 43)
    Schutzrecht sui generis nach der Richtlinie 96/9/EG
    • Art. 43
      Datenbanken, die bestimmte Daten enthalten
  • Kapitel 11 (Art. 44-50)
    Schlussbestimmungen
    • Art. 44
      Andere Rechtsakte der Union zur Regelung von Rechten und Pflichten in Bezug auf den Datenzugang und die Datennutzung
    • Art. 45
      Ausübung der Befugnisübertragung
    • Art. 46
      Ausschussverfahren
    • Art. 47
      Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394
    • Art. 48
      Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828
    • Art. 49
      Bewertung und Überprüfung
    • Art. 50
      Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Impressum

Impressum | Datenschutz | Haftung

Kapitel 9 Anwendung und Durchsetzung

Art. 37 Data ActZuständige Behörden und Datenkoordinatoren
Art. 38 Data ActRecht auf Beschwerde
Art. 39 Data ActRecht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf
Art. 40 Data ActSanktionen
Art. 41 Data ActMustervertragsklauseln und Standardvertragsklauseln
Art. 42 Data ActRolle des EDIB
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