Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
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  • Kapitel 1 (Art. 1-2)
    Allgemeine Bestimmungen
    • Art. 1
      Gegenstand und Anwendungsbereich
    • Art. 2
      Begriffsbestimmungen
  • Kapitel 2 (Art. 3-7)
    Datenweitergabe von Unternehmen an Verbraucher und zwischen Unternehmen
    • Art. 3
      Pflicht der Zugänglichmachung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten für den Nutzer
    • Art. 4
      Rechte und Pflichten von Nutzern und Dateninhabern in Bezug auf den Zugang zu sowie die Nutzung und die Bereitstellung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten
    • Art. 5
      Recht des Nutzers auf Weitergabe von Daten an Dritte
    • Art. 6
      Pflichten Dritter, die Daten auf Verlangen des Nutzers erhalten
    • Art. 7
      Umfang der Pflichten zur Datenweitergabe von Unternehmen an Verbraucher und zwischen Unternehmen
  • Kapitel 3 (Art. 8-12)
    Pflichten der Dateninhaber, die gemäß dem Unionsrecht verpflichtet sind, Daten bereitzustellen
    • Art. 8
      Bedingungen, unter denen Dateninhaber Datenempfängern Daten bereitstellen
    • Art. 9
      Gegenleistung für die Bereitstellung von Daten
    • Art. 10
      Streitbeilegung
    • Art. 11
      Technische Schutzmaßnahmen über die unbefugte Nutzung oder Offenlegung von Daten
    • Art. 12
      Umfang der Pflichten der Dateninhaber, die nach dem Unionsrecht verpflichtet sind, Daten bereitzustellen
  • Kapitel 4 (Art. 13)
    Missbräuchliche Vertragsklauseln in Bezug auf den Datenzugang und die Datennutzung zwischen Unternehmen
    • Art. 13
      Missbräuchliche Vertragsklauseln, die einem anderen Unternehmen einseitig auferlegt werden
  • Kapitel 5 (Art. 14-22)
    Bereitstellung von Daten für öffentliche Stellen, die Kommission, die Europäische Zentralbank und Einrichtungen der Union wegen außergewöhnlicher Notwendigkeit
    • Art. 14
      Pflicht zur Bereitstellung von Daten wegen außergewöhnlicher Notwendigkeit
    • Art. 15
      Außergewöhnliche Notwendigkeit der Datennutzung
    • Art. 16
      Verhältnis zu anderen Pflichten zur Bereitstellung von Daten für öffentliche Stellen, die Kommission, die Europäische Zentralbank und Einrichtungen der Union
    • Art. 17
      Datenbereitstellungsverlangen
    • Art. 18
      Erfüllung von Datenverlangen
    • Art. 19
      Pflichten öffentlicher Stellen, der Kommission, der Europäischen Zentralbank und der Einrichtungen der Union
    • Art. 20
      Ausgleich im Falle einer außergewöhnlichen Notwendigkeit
    • Art. 21
      Weitergabe von im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Notwendigkeiten erhaltenen Daten an Forschungseinrichtungen oder statistische Ämter
    • Art. 22
      Amtshilfe und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
  • Kapitel 6 (Art. 23-31)
    Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten
    • Art. 23
      Beseitigung von Hindernissen für einen wirksamen Wechsel
    • Art. 24
      Tragweite der technischen Verpflichtungen
    • Art. 25
      Vertragsklauseln für den Wechsel
    • Art. 26
      Informationspflicht der Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten
    • Art. 27
      Verpflichtung zum Handeln nach Treu und Glauben
    • Art. 28
      Vertragliche Transparenzpflichten in Bezug auf den Zugang und die Übermittlung im internationalen Umfeld
    • Art. 29
      Schrittweise Abschaffung von Wechselentgelten
    • Art. 30
      Technische Aspekte des Wechsels
    • Art. 31
      Spezifische Regelung für bestimmte Datenverarbeitungsdienste
  • Kapitel 7 (Art. 32)
    Unrechtmäßiger staatlicher Zugang zu und unrechtmäßige staatliche Übermittlung von nicht-personenbezogenen Daten im internationalen Umfeld
    • Art. 32
      Staatlicher Zugang und staatliche Übermittlung im internationalen Umfeld
  • Kapitel 8 (Art. 33-36)
    Interoperabilität
    • Art. 33
      Wesentliche Anforderungen an die Interoperabilität von Daten, von Mechanismen und Diensten für die Datenweitergabe sowie von gemeinsamen europäischen Datenräumen
    • Art. 34
      Interoperabilität zu Zwecken der parallelen Nutzung von Datenverarbeitungsdiensten
    • Art. 35
      Interoperabilität von Datenverarbeitungsdiensten
    • Art. 36
      Wesentliche Anforderungen an intelligente Verträge für die Ausführung von Datenweitergabevereinbarungen
  • Kapitel 9 (Art. 37-42)
    Anwendung und Durchsetzung
    • Art. 37
      Zuständige Behörden und Datenkoordinatoren
    • Art. 38
      Recht auf Beschwerde
    • Art. 39
      Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf
    • Art. 40
      Sanktionen
    • Art. 41
      Mustervertragsklauseln und Standardvertragsklauseln
    • Art. 42
      Rolle des EDIB
  • Kapitel 10 (Art. 43)
    Schutzrecht sui generis nach der Richtlinie 96/9/EG
    • Art. 43
      Datenbanken, die bestimmte Daten enthalten
  • Kapitel 11 (Art. 44-50)
    Schlussbestimmungen
    • Art. 44
      Andere Rechtsakte der Union zur Regelung von Rechten und Pflichten in Bezug auf den Datenzugang und die Datennutzung
    • Art. 45
      Ausübung der Befugnisübertragung
    • Art. 46
      Ausschussverfahren
    • Art. 47
      Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394
    • Art. 48
      Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828
    • Art. 49
      Bewertung und Überprüfung
    • Art. 50
      Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Impressum

Impressum | Datenschutz | Haftung

Kapitel 10 Schutzrecht sui generis nach der Richtlinie 96/9/EG

Art. 43 Data ActDatenbanken, die bestimmte Daten enthalten
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Kapitel 11→
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