Alle Beteiligten, einschließlich der übernehmenden Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten, arbeiten nach Treu und Glauben zusammen, damit der Wechsel effektiv vollzogen wird, Daten rechtzeitig übertragen werden können und die Kontinuität des Datenverarbeitungsdienstes aufrechterhalten wird.
Passende Erwägungsgründe
(85) Prozess und Verantwortlichkeiten beim Wechsel (97) Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten, Yvonne
Data Act
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