Die Kommission erstellt und empfiehlt vor dem 12. September 2025 unverbindliche Mustervertragsklauseln für den Datenzugang und die Datennutzung – einschließlich Bedingungen für eine angemessene Gegenleistung und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie nicht verbindliche Standardvertragsklauseln für Verträge über Cloud-Computing –, um die Parteien bei der Ausarbeitung und Aushandlung von Verträgen mit fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden vertraglichen Rechten und Pflichten zu unterstützen.
Passende Erwägungsgründe
(96) Förderung der Interoperabilität und des Wechsels durch Standardvertragsklauseln und EU-Regelwerke (111) Mustervertragsklauseln zur Förderung fairer Datenweitergabe
Data Act
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