Erwägungsgrund 55 Einheitliche Anwendung der Vorschriften*

Um die einheitliche Anwendung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten die Streitbeilegungsstellen die von der Kommission zu entwickelnden und zu empfehlenden unverbindlichen Mustervertragsklauseln sowie Unionsrecht oder nationales Recht zur Festlegung der Verpflichtungen zur Weitergabe von Daten oder Leitlinien der einschlägigen Fachbehörden für die Anwendung dieses Rechts berücksichtigen.

* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.

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