Erwägungsgrund 44 Faire Bedingungen für obligatorischen Datenzugang*

Um sicherzustellen, dass die Bedingungen für einen obligatorischen Datenzugang für beide Vertragsparteien fair sind, sollten die allgemeinen Vorschriften über Datenzugangsrechte auf die Vorschrift zur Vermeidung missbräuchlicher Vertragsklauseln Bezug nehmen.

* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.