Erwägungsgrund 11 EU Anforderungen an Produktdaten und deren pysischer Konzeption*

Sofern nicht ausdrücklich in der vorliegenden Verordnung vorgesehen, sollten Rechtsvorschriften der Union, in denen Anforderungen an die physische Konzeption und die Daten für Produkte, die in der Union in Verkehr gebracht werden sollen, festgelegt werden, von dieser Verordnung unberührt bleiben.

* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.