Erwägungsgrund 117 Zeitpunkt der Anwendbarkeit der Verordnung*

Damit sich die Teilnehmer, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, an die neuen Vorschriften dieser Verordnung anpassen und die notwendigen technischen Vorkehrungen treffen können, sollten diese Vorschriften erst ab dem 12. September 2025 anwendbar werden.

* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.