Erwägungsgrund 37 Zweckbindung bei der Datennutzung durch Dritte*

Um zu verhindern, dass Nutzer ausgenutzt werden, sollten Dritte, denen die Daten auf Verlangen des Nutzers bereitgestellt wurden, diese Daten nur zu den mit dem Nutzer vereinbarten Zwecken verarbeiten und sie nur an andere Dritte weitergeben, wenn der Nutzer seine Einwilligung zu dieser Datenweitergabe gegeben hat.

* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.