Willkommen auf data-act-law.eu. Hier finden Sie das PDF des Data Act übersichtlich aufbereitet. Der finale Text der Verordnung liegt auf Deutsch sowie auf Englisch vor. Die Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung gilt mit einigen Ausnahmen ab dem 12. September 2025.
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Inhaltsverzeichnis
Was ist der Data Act und warum ist er wichtig?
Der Data Act ist ein zentraler Baustein der europäischen Datenstrategie und legt erstmals einheitliche Vorschriften für den fairen Zugang zu und die Nutzung von Daten innerhalb der EU fest. Ziel ist es, die Entstehung eines wettbewerbsfähigen Binnenmarkts für Daten zu fördern und Ungleichgewichte im Datenzugang zu beseitigen. Die rechtlichen Grundlagen für Zielsetzung und Geltungsbereich sind in Artikel 1 sowie den Erwägungsgründen 1 bis 10 geregelt.
Wann tritt der Data Act in Kraft und für wen gilt er?
Der Data Act ist am 11. Januar 2024 in Kraft getreten und gilt gemäß Artikel 50 ab dem 12. September 2025, vorbehaltlich bestimmter Übergangsregelungen. Die Verordnung gilt für Dateninhaber, Datenempfänger, Nutzer, Hersteller vernetzter Produkte und Anbieter digitaler Dienste mit Sitz in der EU oder außerhalb, sofern ihre Tätigkeiten Auswirkungen auf den EU‑Binnenmarkt haben (vgl. Artikel 2 zur räumlichen und sachlichen Geltung).
Welche Rechte erhalten Nutzer durch den Data Act?
Nutzer vernetzter Produkte – etwa Smart-Home-Geräte oder industrielle Maschinen – erhalten ein explizites Recht auf Zugang zu den während der Nutzung erzeugten Daten. Sie dürfen diese Daten selbst nutzen oder Dritten zur Verfügung stellen. Dieses Nutzungsrecht ist in Artikel 4 geregelt und wird durch Artikel 5 und 6 ergänzt, die Anforderungen an Datenzugang und -weitergabe konkretisieren. Die Rechte gelten unabhängig davon, ob es sich um personenbezogene oder nicht‑personenbezogene Daten handelt.
Was bedeutet der Data Act für Unternehmen in der EU?
Unternehmen, die Daten erzeugen, verarbeiten oder kontrollieren, müssen künftig sicherstellen, dass Nutzerdaten in strukturierter, standardisierter und maschinenlesbarer Form zugänglich gemacht werden. Zudem sind unfaire Vertragsklauseln über Datenzugang oder -nutzung gegenüber KMU unzulässig (vgl. Artikel 13). Dateninhaber müssen bei Datenanfragen von berechtigten Dritten kooperieren, sofern die Bedingungen in Artikel 8 bis 12 erfüllt sind. Dies betrifft insbesondere die Transparenzpflichten und angemessene Vergütung.
Der Data Act bringt für Unternehmen in der EU neue Pflichten im Umgang mit Daten. Ziel ist ein fairer Zugang zu Daten sowie die Förderung von Innovation und Wettbewerb. Wichtige Anforderungen:
- Datenzugang ermöglichen:
Unternehmen müssen Nutzern den Zugang zu den durch sie erzeugten Daten ermöglichen (vgl. Art. 4, 5). Die Daten müssen in strukturierter, maschinenlesbarer Form bereitgestellt werden. - Transparenzpflichten erfüllen:
Bereits vor Vertragsabschluss müssen klare Informationen über Art, Umfang und Nutzung der Daten bereitgestellt werden (Art. 3 Abs. 2). - Vertragliche Fairness sicherstellen:
Unfaire Vertragsklauseln gegenüber KMU – etwa zur Haftung, Nutzung oder Verweigerung von Datenzugang – sind unzulässig (Art. 13). - Öffentliche Stellen unterstützen:
In Ausnahmefällen (z. B. Notlagen) sind Daten auf Anforderung an Behörden zu übermitteln, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (Art. 14‑22). - Datenportabilität gewährleisten:
Anbieter von Cloud- und Datenverarbeitungsdiensten müssen einen einfachen Wechsel zwischen Diensten ermöglichen und vendor-lock-in vermeiden (Art. 23‑26).
Wie verhält sich der Data Act zur DSGVO?
Während die DSGVO ausschließlich personenbezogene Daten betrifft, regelt der Data Act den Zugang zu und die Nutzung von sowohl personenbezogenen als auch nicht-personenbezogenen Daten (vgl. Artikel 1 Abs. 2). Während die DSGVO den Schutz personenbezogener Daten zum Zweck hat, regelt der Data Act die Verfügbarkeit von Daten im Binnenmarkt. Beide Regelwerke sind jedoch komplementär: Bei Überschneidungen hat die DSGVO Vorrang (vgl. Artikel 1 Abs. 5).
Welche Daten sind vom Data Act betroffen?
Erfasst sind alle Daten, die bei der Nutzung vernetzter Produkte und damit verbundener Dienste entstehen – also sowohl personenbezogene als auch nicht‑personenbezogene Daten, sofern sie technisch zugänglich sind. Dies ist in Artikel 2 Nr. 1 und Nr. 2 definiert. Ausgenommen sind jedoch Daten, die durch geistige Eigentumsrechte besonders geschützt sind, sofern kein berechtigter Zugang besteht (vgl. Artikel 4 Abs. 6).
Was müssen Hersteller von vernetzten Geräten beim Data Act beachten?
Hersteller sind verpflichtet, ihre Produkte und Dienste so zu gestalten, dass Nutzerdaten standardmäßig zugänglich gemacht werden können. Die technische Ausgestaltung muss die Datenportabilität und Interoperabilität fördern (vgl. Artikel 3 und 4). Außerdem müssen Hersteller klare Informationen zur Datenerhebung und -nutzung bereits vor Vertragsabschluss bereitstellen (vgl. Artikel 3 Abs. 2 und 3).
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen den Data Act?
Die Verordnung überlässt die konkrete Ausgestaltung der Sanktionen den Mitgliedstaaten (vgl. Artikel 40). Sie sind verpflichtet, Behörden mit der Befugnis einzurichten, „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende“ Maßnahmen zu erlassen (Art. 37 Abs. 5). Möglich sind Bußgelder, Unterlassungsverfügungen oder andere aufsichtsrechtliche Maßnahmen.